Zwingendes Recht – Dispositives Recht
Die Unterscheidung zwischen zwingendem und dispositivem Recht ist im Zivilrecht relevant. Große Teile des Schuldrechts stehen zur Disposition der Parteien, diese können ihre Rechte und Pflichten vertraglich gestalten. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten nur, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Allerdings ist die vertragliche Gestaltungsfreiheit nicht auf allen Gebieten gewährleistet (--> zwingendes Recht) und im übrigen nicht unbegrenzt frei (z. B. darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen werden).